AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Werbeagentur digitalkraftwerk Heiko Volz, Stand Juli 2024
Gegenstand des Vertrages
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Internet Werbeagentur digitalkraftwerk Heiko Volz , nachfolgend als “Agentur“ bezeichnet und ihren Vertragspartnern nachfolgend als “Kunden/Auftraggeber” bezeichnet.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
- Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstverträge einer Full-Service-Werbeagentur. Diese umfassen Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Programmierung, Website-Services sowie die Konzeption von Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Internetauftritten, Werbefilmen und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen, einschließlich Fotos und Design. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
- Vertragsschluss
- Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden.
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Produkt-/Leistungsbeschreibung, die bei Auftragserteilung vereinbart wird. Zusätzliche und/oder nachträgliche Änderungen dieser Produkt-/Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.
- Besprechungsprotokolle und Briefings, die von der Agentur erstellt und dem Auftraggeber übermittelt werden, gelten als kaufmännische Bestätigungsschreiben. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich, so sind die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen verbindlich
- Der Vertrag mit der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform bestätigt.
- Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden.
- Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt der Agentur unentgeltlich alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle erforderlichen Daten streng vertraulich zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.
- Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung der Agentur relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Agentur unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von der Agentur oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen oder geändert werden müssen.
- Der Kunde ist selbst für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung.
- Der Kunde stellt der Agentur unentgeltlich alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits verpflichtet sich, im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle erforderlichen Daten streng vertraulich zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.
- Beauftragung von Dritten
- Die Agentur ist berechtigt, gemäß den einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln. Dies kann insbesondere die Hinzuziehung von Subunternehmern oder Partnerunternehmen umfassen.
- Bei der Zusammenarbeit mit Dritten können deren allgemeine Geschäftsbedingungen sowie einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Auswirkungen auf das Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur haben. Die Agentur wird den Kunden unverzüglich über etwaige Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis informieren. Falls erforderlich, werden die Agentur und der Kunde gemeinsam die notwendigen Anpassungen des bestehenden Vertragsverhältnisses vereinbaren, um den geänderten Umständen Rechnung zu tragen.
- Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die von Dritten erbrachten Leistungen jederzeit unterbrechungsfrei, störungsfrei, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Eine Überwachungspflicht der Agentur hinsichtlich der Leistungen der Dritten besteht nicht.
- Im Falle der Beauftragung von Besorgungsgehilfen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besorgungsgehilfen als integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur. Diese Übernahme erfolgt automatisch und betrifft alle relevanten Vereinbarungen, die für das Auftragsverhältnis von Bedeutung sind.
- Die Agentur ist berechtigt, gemäß den einzelvertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden die Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln. Dies kann insbesondere die Hinzuziehung von Subunternehmern oder Partnerunternehmen umfassen.
- Kleinunternehmerstatus und Auswirkungen auf die Rechnungsstellung
- Die Agentur nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das bedeutet, dass die Agentur keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erhebt und daher auch nicht ausweist.
- Sämtliche Preise, die in den Angeboten, Aufträgen oder Rechnungen der Agentur angegeben sind, verstehen sich daher als Endpreise. Es erfolgt keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer.
- Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird auf den Rechnungen der Agentur keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Rechnungen sind entsprechend mit dem Hinweis versehen, dass die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen wird.
- Der Kunde kann daher keine Vorsteuerabzugsbeträge geltend machen, da die Agentur keine Umsatzsteuer erhebt.
- Sollte sich der Status der Agentur ändern und sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen können, wird die Agentur den Kunden unverzüglich darüber informieren.
- In einem solchen Fall werden zukünftige Rechnungen die Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausweisen.
- Die Agentur nutzt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das bedeutet, dass die Agentur keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erhebt und daher auch nicht ausweist.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung für die von der Agentur erbrachten Leistungen richtet sich nach den im jeweiligen Angebot, Vertrag oder den individuellen Vereinbarungen festgelegten Preisen. Da die Agentur die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nimmt, enthalten die angegebenen Preise keine Umsatzsteuer. Es erfolgt keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer auf den Rechnungen.
- Die Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
- Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinssätze zu verlangen. Zusätzlich können Mahngebühren erhoben werden, die dem Kunden nachweislich entstanden sind.
- Änderungen der Vergütung, die durch zusätzliche Leistungen oder Änderungen des Auftragsumfangs bedingt sind, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Eine Anpassung der Vergütung bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden.
- Eventuelle Bankgebühren für Überweisungen oder Zahlungen trägt der Kunde. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Gebühren für internationale Überweisungen oder andere Bankkosten zu übernehmen.
- Die Vergütung für die von der Agentur erbrachten Leistungen richtet sich nach den im jeweiligen Angebot, Vertrag oder den individuellen Vereinbarungen festgelegten Preisen. Da die Agentur die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nimmt, enthalten die angegebenen Preise keine Umsatzsteuer. Es erfolgt keine gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer auf den Rechnungen.
- Urheber- und Nutzungsrechte und Übertragung
- Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die Nutzungsrechte an allen im Rahmen dieses Auftrags von der Agentur erstellten Arbeiten. Diese Nutzungsrechte gelten für die im Vertrag festgelegte Dauer und den vereinbarten Umfang innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Nutzung außerhalb dieses Gebiets erfordert eine separate schriftliche Vereinbarung. Sollten bei Beendigung des Vertrages bestimmte Arbeiten noch nicht bezahlt sein, verbleiben die Nutzungsrechte bei der Agentur.
- Die Agentur ist berechtigt, die entwickelten Werbemittel branchenüblich zu signieren und den Auftrag für eigene Werbezwecke zu nutzen. Eine solche Signierung und Nutzung zu Werbezwecken kann durch eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden ausgeschlossen werden.
- Die Arbeiten der Agentur dürfen weder im Original noch bei Reproduktionen vom Kunden oder Dritten verändert werden. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
- Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen sind, sofern im ursprünglichen Auftrag nicht anders geregelt, vergütungspflichtig und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
- Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die Nutzungsrechte an allen im Rahmen dieses Auftrags von der Agentur erstellten Arbeiten. Diese Nutzungsrechte gelten für die im Vertrag festgelegte Dauer und den vereinbarten Umfang innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Nutzung außerhalb dieses Gebiets erfordert eine separate schriftliche Vereinbarung. Sollten bei Beendigung des Vertrages bestimmte Arbeiten noch nicht bezahlt sein, verbleiben die Nutzungsrechte bei der Agentur.
- Abnahme und Gewährleistung
- Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Diese Überprüfung muss in jedem Fall vor einer Nutzung erfolgen. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung der Agentur anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher, bekannter oder daraus resultierender Mängel.
- Liegt ein von der Agentur zu vertretender Mangel vor, kann die Agentur nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Die Agentur hat das Recht auf zweimalige Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (BGB).
- Die Gewährleistungspflicht der Agentur erlischt ein Jahr nach Erhalt der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber.
- Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Diese Überprüfung muss in jedem Fall vor einer Nutzung erfolgen. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung der Agentur anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher, bekannter oder daraus resultierender Mängel.
- Haftung
- Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Agentur, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei Schaltaufträgen haftet die Agentur nicht für mangelhafte Leistungen der Medien (Werbeträger). In solchen Fällen wird die Agentur jedoch ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.
- Schadensersatzansprüche gegen die Agentur verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.
- Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Agentur, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Verschwiegenheitsverpflichtung & Geheimhaltungspflicht
- Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Dies schließt insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen Informationen ein, die wirtschaftlichen Wert haben oder auf sonstige Weise schutzwürdig sind.
- Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- der Agentur bereits vor dem Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass hierbei eine Geheimhaltungsverpflichtung verletzt wird,
- allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der Agentur allgemein bekannt werden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. In einem solchen Fall wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich über die Offenlegung informieren.
- der Agentur bereits vor dem Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass hierbei eine Geheimhaltungsverpflichtung verletzt wird,
- Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners zulässig. Die Vertragspartner werden sicherstellen, dass sich auch ihre Mitarbeiter und beauftragten Dritten zur Geheimhaltung verpflichten.
Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Datenschutz/Datensicherung
- Die Agentur verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung von der Agentur gespeichert und verarbeitet werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Weitergabe an Dritte, die in die Erfüllung des Vertrags einbezogen sind, soweit dies erforderlich ist.
- Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft über die von der Agentur gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten zu fordern.
- Die Agentur verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die personenbezogenen Daten des Auftraggebers vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung zu schützen.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten. Die Agentur haftet nicht für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung, es sei denn, der Verlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht. In einem solchen Fall ist die Haftung der Agentur auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Sollte die Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Vertragspartner einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der die entsprechenden Pflichten und Rechte gemäß Art. 28 DSGVO regelt.
- Die Agentur verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
- Schriftform
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag.
- Die Schriftform im Sinne dieser Geschäftsbedingungen umfasst sowohl die schriftliche als auch die elektronische Form, sofern der Absender eindeutig identifiziert werden kann. E-Mails und Faxnachrichten gelten daher als Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Rechtliche Hinweise, Abmahnungen und sonstige Erklärungen mit rechtserheblichem Inhalt müssen schriftlich erfolgen, um Wirksamkeit zu erlangen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Vertrag.
- Schlussbestimmungen und Erfüllungsort
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen der Agentur ist der Geschäftssitz der Agentur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Lieferungen der Agentur ist der Geschäftssitz der Agentur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).